Schreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz vom 12.09.2017
Treffen der Landestierschutzbeauftragten in Stuttgart
Tierschutzbeauftragte der Bundesländer fordern vor der Bundestagswahl von Politikern klare Positionen zum Tierschutz - Kritik nicht nur an der Schweinehaltung
Auf einem Treffen der deutschen Landestierschutzbeauftragten wurde die Berliner Landesbeauftragte Diana Plange zur Sprecherin gewählt. Ihr stellvertretender Sprecher ist der Landestierschutzbeauftragte des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik. Landestierschutzbeauftragte gibt es bisher in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Saarland, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Landesbeauftragten für Tierschutz auf einen Forderungskatalog zur deutlichen Verbesserung der Tierhaltung verständigt. Insbesondere auch für die Haltung von Schweinen in sog. Kastenständen und den Verstoß einzelner Vorschriften aus der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutzV) gegen das gesetzliche Gebot zu art- und bedürfnisangemessener, verhaltensgerechter Unterbringung fordern die Landestierschutzbeauftragten eine höchstrichterliche Überprüfung.
Ihre Forderungen an den Bundeslandwirtschaftsminister und die für Landwirtschaft zuständigen und Ministerinnen und Minister der Bundesländer sowie weitere Themen finden Sie auf der Seite der Berliner Landesbeauftragten für Tierschutz. http://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/publikationen-und-veroeffentlichungen/artikel.631544.php
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Diese Tage wurde ein sehr seltener Gast im Saarland begrüßt. Ein junger Seeadler war in die Gemeinde Wadgassen geflogen und hatte sich dort im Netz einer Teichanlage verfangen. Schnell wurde der Vogel, der äußerliche Verletzungen aufwies, von fachkundigen Helfern befreit und in die Kleintierklinik Köllertal in Püttlingen gebracht, wo er sachgerecht versorgt wurde. Glücklicherweise waren die Verletzungen nur oberflächlich und der Vogel nur leicht geschwächt, so dass er nach kurzer Zeit bereits wieder für einige Tage in die Vogel Auffangstation nach Weißkirchen abgegeben werden konnte. Dort soll er noch einige Tage angefüttert werden und danach in die Freiheit entlassen werden. Die Kleintierklinik Köllertal arbeitet sehr intensiv mit der neuen Wildvogelauffangstation in Püttlingen zusammen und konnte bereits in der Vergangenheit sehr vielen verletzten und kranken Vögeln helfen.
So ein Vogel wie der Seeadler ist einfach majestätisch anzusehen. Es ist zutiefst beeindruckend, einem solchen Tier ins Auge zu blicken, gleichzeitig aber auch das Gefühl zu haben, ihm helfen zu können. In diesem Zusammenhange ist es überaus zu begrüßen, dass der saarländische Umweltminister, Herr Reinhold Jost, den Aufbau und den Betrieb der saarländischen Wildvogelauffangstation in Püttlingen so intensiv unterstützt. Es ist unsere allgemeine Verpflichtung, Vögeln, die häufig durch menschliches Handeln in Not geraten, dann schnell und fachkundig zu helfen und ihr Leid zu mindern.
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ZUSAMMENFASSENDES ERGEBNIS
Rückverfolgbarkeit von Heimtieren auf der Ebene der Europäischen Kommission
Zur aktuellen Lage in Deutschland
Forderungen an die Bundesregierung
Nächste Schritte
o ein abgeleiteter Rechtsakt seitens der EU Kommission gemäß der neuen EU Tiergesundheitsverordnung zur EU weiten Harmonisierung der K&R von Heimtieren wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments gefordert
24.06.2016 Vortrag bei der wissenschaftlichen Tagung zum Thema "Die tierschutzrechtliche Vebandsklage" in Berlin an der Humboldtuniversität
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Immer wieder werde ich mit der Frage konfrontiert, was ist in dem Falle zu tun, wenn ein saarländischer Bürger ein Vergehen gegen den Tierschutz vermutet?
Sicher nicht richtig ist es, "irgendjemanden" anonym zu kontaktieren und zu erwarten, dass der nun "die Kastanien aus dem Feuer holt"!
Es gibt zwei Möglichkeiten, die dazu führen können, dass ich der Auffassung bin, dass eine Person oder ein Tatbestand gegen das Tierschutzgesetz oder eine entsprechende Verordnung verstößt.
Zum einen handelt es sich um eine echte Notfallsituation in der Gefahr im Verzug ist. Hier gibt es aus meiner Sicht nur eine Möglichkeit: ich rufe die zuständige Polizei an, nenne meinen Namen und meine persönlichen Angaben, erstatte Bericht über den Tathergang oder den Sachverhalt und erstatte Anzeige. Um alles weitere wird sich dann die Polizei kümmern.
Zum andern handelt es sich um eine schon länger bestehende Situation, in der aus meiner Sicht erheblich gegen den Tierschutz verstoßen wird.
Das allerwichtigste sollte es in diesem Falle sein, bevor man über irgend welche Schritte nachdenkt, sollte man sich selber von den Gegebenheiten orientieren, insbesondere wenn es sich um eine länger andauernde Situation handelt. Wichtig ist es auch, das Ganze mittels Bildern oder aussagekräftigen Videosequenzen zu dokumentieren. In der heutigen Zeit des modernen Handys ja kein Problem. Günstig ist es, bei der Feststellung der Gegebenheiten auch über einen oder mehrere Zeugen zu verfügen, die das Ganze entsprechend bestätigen können.
Des weiteren ist es durchaus sinnvoll, sich über die Person des Tierbesitzers bzw. des Verursachers der Tierschutzverletzungen zu informieren und dessen Personalien festzustellen. Gleichzeitig würde ich mit dieser Person reden, ihm den Sachvorgang aus meiner Perspektive schildern und ihn höflich bitten, das entsprechende Problem schnellsten abzustellen. Nur für den Fall, dass die Person und einsichtig erscheint, sollte man mit weiteren juristischen Maßnahmen drohen. In den allermeisten Fällen glaube ich, wird man in einem vernünftigen Gespräch auf Verständnis stoßen und für Abhilfe sorgen können.
Erst wenn die angesprochene Person sich diesbezüglich weigert, sollte man sich nicht scheuen, entweder die zuständige Polizei, einen entsprechenden Tierschutzverein oder aber die zentrale Staatsanwaltschaft in Saarbrücken mit dem Tierschutz relevanten Fall zu konfrontieren. Auch hier sollte man bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft persönlich Anzeige erstatten, damit der Fall konsequent weiter verfolgt werden kann.
Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes.